Wir bilden uns regelmäßig weiter, um in Sachen "Entsorgung" auf dem
aktuellen Stand zu sein. Dazu zählen:
- gültiger Nachweis der Fach-/Sachkunde gem.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), gültig bis 02/2019
- Abfalltransportgenehmigung für ungefährliche Abfälle, unbefristet
erteilt.
- Güterkraft-Verkehrsgenehmigung, unbefristet erteilt.
- Module 1-5, erforderlich für die Eintragung der Ziffer 95 im
Führerschein, bei gewerblicher Fahrertätigkeit.
Unser neues Containerfahrzeug
Seit Ende 2017 verfügen wir über einen neuen LKW zum Transport unserer Kleincontainer. Das Fahrzeug entspricht der neusten Abgasnorm Euro 6, mit Ad-blue Einspritzung; auch eine Art der Qualifikation.