Unsere Qualifikation


 

 

  Wir bilden uns regelmäßig weiter, um in Sachen "Entsorgung" auf dem

  aktuellen Stand zu sein. Dazu zählen:


- gültiger Nachweis der Fach-/Sachkunde gem.

  Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), gültig bis 02/2019


Abfalltransportgenehmigung für ungefährliche Abfälle, unbefristet 

   erteilt.


- Güterkraft-Verkehrsgenehmigung, unbefristet erteilt.


- Module 1-5,  erforderlich für die Eintragung der Ziffer 95 im 

  Führerschein, bei gewerblicher Fahrertätigkeit. 



Unser neues Containerfahrzeug


Seit Ende 2017 verfügen wir über einen neuen LKW zum Transport unserer Kleincontainer. Das Fahrzeug entspricht der neusten Abgasnorm Euro 6, mit Ad-blue Einspritzung;  auch eine Art der Qualifikation.